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   VGH Baden-Württemberg, 05.10.2006 - 8 S 2417/05   

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VGH Baden-Württemberg, 05.10.2006 - 8 S 2417/05 (https://dejure.org/2006,5387)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 05.10.2006 - 8 S 2417/05 (https://dejure.org/2006,5387)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 05. Oktober 2006 - 8 S 2417/05 (https://dejure.org/2006,5387)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Zur Zulässigkeit einer örtlichen Bauvorschrift über Anforderungen an die äußere Gestaltung baulicher Anlagen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorgabe der Farbe der Dacheindeckung eines im Wege des Kenntnisgabeverfahrens genehmigten Einfamilienwohnhauses; Wirksamkeit einer örtlichen Bauvorschrift über die Farbe der Eindeckung der Dächer in einem Baugebiet mit roten bis rotbraunen Dachziegeln oder ...

  • Judicialis

    LBO § 74 Abs. 1 Nr. 1; ; LBO § 56 Abs. 2 Nr. 3; ; LBO § 56 Abs. 5

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Örtliche Bauvorschriften, Sonstiges Bauordnungsrecht: Örtliche Bauvorschriften, Farbe Dacheindeckung, Fotovoltaik, Anspruch auf Abweichung, Anspruch auf Befreiung

  • rechtsportal.de

    Örtliche Bauvorschriften, Sonstiges Bauordnungsrecht: Örtliche Bauvorschriften, Farbe Dacheindeckung, Fotovoltaik, Anspruch auf Abweichung, Anspruch auf Befreiung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Einheitlichkeit der farblichen Gestaltung der Dächer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Hauseigentümer hat Anspruch auf Dachziegel in der Farbe der Photovoltaikanlage - Baubehörde muss Befreiung von örtlicher Bauvorschrift erteilen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2007, 296
  • VBlBW 2007, 149
  • BauR 2007, 1213
  • UPR 2007, 457
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (11)

  • VGH Baden-Württemberg, 22.04.2002 - 8 S 177/02

    Integration örtlicher Bauvorschriften in Bebauungspläne; Regelung zur Dachdeckung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.10.2006 - 8 S 2417/05
    Schließlich habe der Senat eine vergleichbare Regelung in einer Entscheidung vom 22.4.2002 (- 8 S 177/02 - VBlBW 2003, 123) als rechtmäßig angesehen.

    Einzelheiten der Dachgestaltung können dagegen nicht durch planerische Festsetzungen auf der Grundlage des § 9 Abs. 1 BauGB oder der Baunutzungsverordnung getroffen werden (Urteil des Senats vom 22.4.2002 - 8 S 177/02 - VBlBW 2003, 123; BVerwG, Urteil vom 11.5.2000 - 4 C 14.98 - NVwZ 2000, 1169; vgl. auch VGH Bad.-Württ., Urteil vom 11.10.2006 - 3 S 337/06 -).

    Nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 22.4.2002, a.a.O.) gehören zur äußeren Gestaltung einer baulichen Anlage auch Dachformen oder andere Einzelheiten der Dachgestaltung, wie namentlich Material und Farbe der Dacheindeckung.

    Dieses Gebot schließt jedoch die Verwendung unbestimmter Rechtsbegriffe nicht aus, sofern sich ihr näherer Inhalt unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse und des erkennbaren Willens des Normgebers erschließen lässt (Urteil des Senats vom 22.4.2002, a.a.O., unter Berufung auf BVerwG, Beschluss vom 24.1.1995 - 4 NB 3.95 - BRS 57 Nr. 26).

    Die Verpflichtung der Gemeinde zu einer Abwägung der öffentlichen und privaten Belange ergibt sich jedoch unabhängig von einer solchen Verweisung aus dem Umstand, dass mit den von ihr erlassenen örtlichen Bauvorschriften Inhalt und Schranken des Eigentums geregelt werden und hierbei die Interessen der Allgemeinheit sowie die privaten Interessen des Einzelnen in ein ausgewogenes Verhältnis gebracht werden müssen (Urteil des Senats vom 22.4.2002, a.a.O.; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 11.10.2006, a.a.O.; OVG NW, Urteil vom 9.2.2000, a.a.O.; HessVGH, Urteil vom 2.4.1992 - 3 N 2241/89 - BRS 54 Nr. 116).

    Entgegen der Ansicht der Kläger lässt dieser Umstand jedoch für sich allein nicht darauf schließen, dass sich der Gemeinderat bei der Beschlussfassung über die örtlichen Bauvorschriften nicht mit den jeweiligen Belangen abwägend befasst hat, die von der umstrittenen Gestaltungsbestimmung berührt werden (BVerwG, Beschluss vom 29.1.1992 - 4 NB 22.90 - NVwZ 1992, 662 = PbauE § 214 Abs. 3 BauGB Nr. 3; Urteil des Senats vom 22.4.2002, a.a.O.; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 11.10.2006, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 11.10.2006 - 3 S 337/06

    Baurechtliche Zulässigkeit einer Grenzmauer - örtliche Bauvorschriften als

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.10.2006 - 8 S 2417/05
    Einzelheiten der Dachgestaltung können dagegen nicht durch planerische Festsetzungen auf der Grundlage des § 9 Abs. 1 BauGB oder der Baunutzungsverordnung getroffen werden (Urteil des Senats vom 22.4.2002 - 8 S 177/02 - VBlBW 2003, 123; BVerwG, Urteil vom 11.5.2000 - 4 C 14.98 - NVwZ 2000, 1169; vgl. auch VGH Bad.-Württ., Urteil vom 11.10.2006 - 3 S 337/06 -).

    Die Verpflichtung der Gemeinde zu einer Abwägung der öffentlichen und privaten Belange ergibt sich jedoch unabhängig von einer solchen Verweisung aus dem Umstand, dass mit den von ihr erlassenen örtlichen Bauvorschriften Inhalt und Schranken des Eigentums geregelt werden und hierbei die Interessen der Allgemeinheit sowie die privaten Interessen des Einzelnen in ein ausgewogenes Verhältnis gebracht werden müssen (Urteil des Senats vom 22.4.2002, a.a.O.; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 11.10.2006, a.a.O.; OVG NW, Urteil vom 9.2.2000, a.a.O.; HessVGH, Urteil vom 2.4.1992 - 3 N 2241/89 - BRS 54 Nr. 116).

    Entgegen der Ansicht der Kläger lässt dieser Umstand jedoch für sich allein nicht darauf schließen, dass sich der Gemeinderat bei der Beschlussfassung über die örtlichen Bauvorschriften nicht mit den jeweiligen Belangen abwägend befasst hat, die von der umstrittenen Gestaltungsbestimmung berührt werden (BVerwG, Beschluss vom 29.1.1992 - 4 NB 22.90 - NVwZ 1992, 662 = PbauE § 214 Abs. 3 BauGB Nr. 3; Urteil des Senats vom 22.4.2002, a.a.O.; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 11.10.2006, a.a.O.).

    Dass an anderen Stellen - etwa in den benachbarten Planbereichen - nicht durchgängig dieselben Vorgaben gelten, ist unerheblich, denn die streitige Bauvorschrift gilt nur für das Baugebiet "Reuteberg-West" (vgl. dazu VGH Bad.-Württ., Urteil vom 11.10.2006, a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.02.2000 - 7 A 2386/98

    Gestalterische Festsetzungen hinsichtlich der Dachfarbe)

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.10.2006 - 8 S 2417/05
    Auf solche örtlichen Bauvorschriften finden allerdings die Planerhaltungsvorschriften der §§ 214 ff. BauGB entsprechende Anwendung (Urteil des Senats vom 19.9.2002 - 8 S 1046/02 - BRS 65 Nr. 146; ebenso: Sauter, LBO, § 74 RdNr. 121 a. E.; vgl. auch: OVG NW, Urteil vom 24.7.2000 - 7a D 179/98.NE - BRS 63 Nr. 18; Urteil vom 9.2.2000 - 7 A 2386/98 - NVwZ-RR 2001, 14 zum nordrhein-westfälischen Landesrecht; BVerwG, Beschluss vom 20.2.2002 - 9 B 63.01 - UPR 2002, 275 zum allgemein geltenden Grundsatz der Planerhaltung).

    Dies hat der Senat in dem bereits mehrfach zitierten Urteil vom 22.4.2002 unter Berufung auf das Urteil des OVG Nordrhein-Westfalen vom 9.2.2000 (- 7 A 2386/98 - BauR 2000, 1472) und in Abgrenzung zum Urteil des OVG Niedersachsen vom 7.11.1995 (- 11 A 293/94 - NVwZ-RR 1996, 491) entschieden.

    Die Verpflichtung der Gemeinde zu einer Abwägung der öffentlichen und privaten Belange ergibt sich jedoch unabhängig von einer solchen Verweisung aus dem Umstand, dass mit den von ihr erlassenen örtlichen Bauvorschriften Inhalt und Schranken des Eigentums geregelt werden und hierbei die Interessen der Allgemeinheit sowie die privaten Interessen des Einzelnen in ein ausgewogenes Verhältnis gebracht werden müssen (Urteil des Senats vom 22.4.2002, a.a.O.; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 11.10.2006, a.a.O.; OVG NW, Urteil vom 9.2.2000, a.a.O.; HessVGH, Urteil vom 2.4.1992 - 3 N 2241/89 - BRS 54 Nr. 116).

  • VGH Baden-Württemberg, 19.09.2002 - 8 S 1046/02

    Örtliche Bauvorschrift als Bebauungsplaninhalt; Planerhaltungsregeln

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.10.2006 - 8 S 2417/05
    Auf solche örtlichen Bauvorschriften finden allerdings die Planerhaltungsvorschriften der §§ 214 ff. BauGB entsprechende Anwendung (Urteil des Senats vom 19.9.2002 - 8 S 1046/02 - BRS 65 Nr. 146; ebenso: Sauter, LBO, § 74 RdNr. 121 a. E.; vgl. auch: OVG NW, Urteil vom 24.7.2000 - 7a D 179/98.NE - BRS 63 Nr. 18; Urteil vom 9.2.2000 - 7 A 2386/98 - NVwZ-RR 2001, 14 zum nordrhein-westfälischen Landesrecht; BVerwG, Beschluss vom 20.2.2002 - 9 B 63.01 - UPR 2002, 275 zum allgemein geltenden Grundsatz der Planerhaltung).

    Ebenso wie bei der Aufstellung von Bebauungsplänen hat die Gemeinde auch beim Erlass örtlicher Bauvorschriften die von der beabsichtigten Regelung berührten öffentlichen und privaten Belange gegen- und untereinander gerecht abzuwägen (Urteil des Senats vom 19.9.2002 - 8 S 1046/02 - BRS 65 Nr. 146 m.w.N.).

  • BVerwG, 11.05.2000 - 4 C 14.98

    Bauvorbescheid; Ortsbild, Beeinträchtigung des; nähere Umgebung; Baugrundstück;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.10.2006 - 8 S 2417/05
    Einzelheiten der Dachgestaltung können dagegen nicht durch planerische Festsetzungen auf der Grundlage des § 9 Abs. 1 BauGB oder der Baunutzungsverordnung getroffen werden (Urteil des Senats vom 22.4.2002 - 8 S 177/02 - VBlBW 2003, 123; BVerwG, Urteil vom 11.5.2000 - 4 C 14.98 - NVwZ 2000, 1169; vgl. auch VGH Bad.-Württ., Urteil vom 11.10.2006 - 3 S 337/06 -).
  • BVerwG, 24.01.1995 - 4 NB 3.95

    Bebauungsplan - Bestimmtheitsgrundsatz - Normenklarheit - Auslegung des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.10.2006 - 8 S 2417/05
    Dieses Gebot schließt jedoch die Verwendung unbestimmter Rechtsbegriffe nicht aus, sofern sich ihr näherer Inhalt unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse und des erkennbaren Willens des Normgebers erschließen lässt (Urteil des Senats vom 22.4.2002, a.a.O., unter Berufung auf BVerwG, Beschluss vom 24.1.1995 - 4 NB 3.95 - BRS 57 Nr. 26).
  • BVerwG, 29.01.1992 - 4 NB 22.90

    Verwaltungsprozeßrecht: Rechtsschutzinteresse für einen Normenkontrollantrag auf

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.10.2006 - 8 S 2417/05
    Entgegen der Ansicht der Kläger lässt dieser Umstand jedoch für sich allein nicht darauf schließen, dass sich der Gemeinderat bei der Beschlussfassung über die örtlichen Bauvorschriften nicht mit den jeweiligen Belangen abwägend befasst hat, die von der umstrittenen Gestaltungsbestimmung berührt werden (BVerwG, Beschluss vom 29.1.1992 - 4 NB 22.90 - NVwZ 1992, 662 = PbauE § 214 Abs. 3 BauGB Nr. 3; Urteil des Senats vom 22.4.2002, a.a.O.; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 11.10.2006, a.a.O.).
  • BVerwG, 20.02.2002 - 9 B 63.01

    Genehmigung von Flugplätzen; Änderung der Genehmigung; Änderung des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.10.2006 - 8 S 2417/05
    Auf solche örtlichen Bauvorschriften finden allerdings die Planerhaltungsvorschriften der §§ 214 ff. BauGB entsprechende Anwendung (Urteil des Senats vom 19.9.2002 - 8 S 1046/02 - BRS 65 Nr. 146; ebenso: Sauter, LBO, § 74 RdNr. 121 a. E.; vgl. auch: OVG NW, Urteil vom 24.7.2000 - 7a D 179/98.NE - BRS 63 Nr. 18; Urteil vom 9.2.2000 - 7 A 2386/98 - NVwZ-RR 2001, 14 zum nordrhein-westfälischen Landesrecht; BVerwG, Beschluss vom 20.2.2002 - 9 B 63.01 - UPR 2002, 275 zum allgemein geltenden Grundsatz der Planerhaltung).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.07.2000 - 7a D 179/98

    Zulässigkeit ökologischer und gestalterischer Festsetzungen; Vorbeugender

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.10.2006 - 8 S 2417/05
    Auf solche örtlichen Bauvorschriften finden allerdings die Planerhaltungsvorschriften der §§ 214 ff. BauGB entsprechende Anwendung (Urteil des Senats vom 19.9.2002 - 8 S 1046/02 - BRS 65 Nr. 146; ebenso: Sauter, LBO, § 74 RdNr. 121 a. E.; vgl. auch: OVG NW, Urteil vom 24.7.2000 - 7a D 179/98.NE - BRS 63 Nr. 18; Urteil vom 9.2.2000 - 7 A 2386/98 - NVwZ-RR 2001, 14 zum nordrhein-westfälischen Landesrecht; BVerwG, Beschluss vom 20.2.2002 - 9 B 63.01 - UPR 2002, 275 zum allgemein geltenden Grundsatz der Planerhaltung).
  • VGH Hessen, 02.04.1992 - 3 N 2241/89

    Vorschriften über die Dachgestaltung (hier: naturrote Tonziegel) im Bebauungsplan

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.10.2006 - 8 S 2417/05
    Die Verpflichtung der Gemeinde zu einer Abwägung der öffentlichen und privaten Belange ergibt sich jedoch unabhängig von einer solchen Verweisung aus dem Umstand, dass mit den von ihr erlassenen örtlichen Bauvorschriften Inhalt und Schranken des Eigentums geregelt werden und hierbei die Interessen der Allgemeinheit sowie die privaten Interessen des Einzelnen in ein ausgewogenes Verhältnis gebracht werden müssen (Urteil des Senats vom 22.4.2002, a.a.O.; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 11.10.2006, a.a.O.; OVG NW, Urteil vom 9.2.2000, a.a.O.; HessVGH, Urteil vom 2.4.1992 - 3 N 2241/89 - BRS 54 Nr. 116).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.11.1995 - 11 A 293/94

    Hinreichende Bestimmtheit; Gestaltungsfestsetzung ; Farbe der Dacheindeckung;

  • VGH Baden-Württemberg, 11.03.2009 - 3 S 1953/07

    Unterscheidung Satteldach - Walmdach; Satteldachfestsatzung als hinreichendes und

    Verfahrensfehler aus dem Katalog der - auch auf ÖBV anwendbaren - Planerhaltungsvorschrift des § 214 BauGB (dazu VGH Bad.-Württ., Urteil vom 05.10.2006 - 8 S 2417/05 -, VBlBW 2007, 149) wären im Übrigen unbeachtlich geworden, da sie - trotz ordnungsgemäßen Hinweises gemäß § 215 Abs. 2 BauGB in der Bekanntmachung - nicht innerhalb der Jahresfrist des § 215 Abs. 1 BauGB 1998 gegenüber der Gemeinde XXXXXXXXX gerügt worden sind.

    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Gerichtshofs gilt die Rügefrist des § 215 Abs. 1 BauGB als Element der Planerhaltung nicht nur in Normenkontrollverfahren, sondern auch in Verfahren, in denen Bebauungspläne oder Örtliche Bauvorschriften, wie hier, inzident zu prüfen sind (Urteil vom 05.10.2006, a.a.O.).

    Es beschränkt sich nicht auf eine isolierte Betrachtung des Baugebiets, sondern strahlt auf das Ortsbild aus und die angestrebte Satteldachform ist auch kein der Uniformität dienender Selbstzweck (zum Schutzgut der Einheitlichkeit einer auf das Ortsbild ausstrahlenden Dachlandschaft vgl. auch VGH Bad.-Württ., Urteil vom 05.10.2006 - 8 S 2417/05 -, VBlBW 2007, 149 ff.).

    Regelmäßig schränken solche Gestaltungsbestimmungen weder die bauliche Ausnutzbarkeit der Baugrundstücke nennenswert ein noch beschränken sie den Bauherrn übermäßig in seinen Gestaltungswünschen oder verursachen erhebliche zusätzliche Kostenbelastungen (so zu Recht VGH Bad.-Württ., Urteile vom 22.04.2002 und vom 05.10.2006, a.a.O.).

    Zwar hat der erkennende Gerichtshof aus einem Zusammenwirken der Abweichungsregel des § 56 Abs. 2 Nr. 3 LBO mit der Befreiungsmöglichkeit nach § 56 Abs. 5 Nr. 1 LBO einen (sogar ermessensgebundenen) Anspruch auf Befreiung bejaht (Urteil vom 05.10.2006 - 8 S 2417/05 -, VBlBW 2007, 149 ff.).

  • VG Augsburg, 15.11.2017 - Au 4 K 17.708

    Anordnung einer ziegelroten Dacheindeckung im Bebauungsplan

    Dieses Gebot schließt jedoch die Verwendung unbestimmter Rechtsbegriffe nicht aus, sofern sich ihr näherer Inhalt unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse und des erkennbaren Willens des Normgebers erschließen lässt (VGH Mannheim, U.v. 5.10.2006 - 8 S 2417/05 - juris Rn. 20).

    In der Entscheidung des VGH Mannheim (U.v. 5.10.2006 - 8 S 2417/05 - juris) lag eine völlig anders ausgestaltete Norm zu Grunde, nämlich § 56 LBO Baden-Württemberg.

  • VGH Baden-Württemberg, 14.02.2018 - 3 S 920/17

    Satzung der Gemeinde zur Änderung örtlicher Bauvorschriften

    Ob und inwieweit diese unmittelbar nur für Flächennutzungspläne und Satzungen nach dem Baugesetzbuch geltenden Vorschriften als Ausdruck eines allgemeinen Rechtsgedankens auf örtliche Bauvorschriften Anwendungen finden (vgl. zu dieser Frage BVerwG, Urt. v. 23.8.2006 - 10 C 4.05 - BVerwGE 126, 303 Rn. 32; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 5.10.2006 - 8 S 2417/05 - VBlBW 2007, 149; Urt. v. 19.9.2002 - 8 S 1046/02 - BauR 2003, 81), kann daher dahinstehen.
  • OVG Niedersachsen, 12.07.2011 - 1 KN 197/09

    Rechtmäßigkeit der Unterstellung eines größeren Bereichs in einer Gemeinde unter

    Regelungen über bestimmte Dachformen beschränken die Eigentümer in ihren Gestaltungswünschen nicht übermäßig und verursachen hier - da eine bereits vorhandene einheitliche Dachlandschaft bewahrt werden soll - keine zusätzlichen Kostenbelastungen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 11.03.2009 - 3 S 1953/07 -, BauR 2009, 1712 = BRS 74 Nr. 151 und Urt. v. 05.10.2006 - 8 S 2417/05 -, BauR 2007, 1213 = BRS 70 Nr. 138).
  • VG Göttingen, 22.11.2018 - 2 A 129/16

    First; Firsthöhe; Konzept; Traufe; Traufhöhe; Zitiergebot; Örtliche Bauvorschrift

    Sie wären jedenfalls analog § 215 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BauGB a.F. unbeachtlich, weil die Klägerin sie nicht binnen zwei Jahren ab Bekanntmachung der örtlichen Bauvorschrift geltend gemacht hat (zur entsprechenden Anwendbarkeit von § 215 BauGB auf örtliche Bauvorschriften: OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 01.10.2008 - 1 A 10362/08 -, juris, Rn. 55 f.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 05.10.2006 - 8 S 2417/05 -, juris, Rn. 16).
  • VG Düsseldorf, 30.01.2012 - 25 K 3310/11

    Gestaltungsvorschrift Abweichung Hauptfirstrichtung Energieeinsparung Erneuerbare

    Die diesbezügliche Auffassung der Kammer wird bestätigt durch das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 5. Oktober 2006 - 8 S 2417/05 .
  • VG Hannover, 08.10.2019 - 12 A 78/18

    Abweichung; Bauaufsichtsverfügung; Dacheindeckung; Dachfarbe; Ehegatten;

    Entgegen der Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (vom 05.10.2006 - 8 S 2417/05 -, juris), auf die die Kläger verweisen, kann ein Satzungsgeber sehr wohl Photovoltaikanlagen, die es nach wie vor nur in schwarz oder blau gibt, zulassen und dennoch eine rote Dacheindeckung fordern.
  • VG Gelsenkirchen, 22.03.2012 - 5 K 1650/10

    Anwendung einer alten Gestaltungssatzung auf Solaranlagen

    vgl. OVG Münster, Urteil v. 9. Februar 2000 - 7 A 2386/98 -, VGH Mannheim, Urteil v. 5. Oktober 2010 - 8 S 2417/05 -, jeweils zit. nach juris.
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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 19.09.2006 - 8 S 1989/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,2309
VGH Baden-Württemberg, 19.09.2006 - 8 S 1989/05 (https://dejure.org/2006,2309)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19.09.2006 - 8 S 1989/05 (https://dejure.org/2006,2309)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19. September 2006 - 8 S 1989/05 (https://dejure.org/2006,2309)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Ausfertigung eines Bebauungsplans durch Bürgermeister

  • Wolters Kluwer

    Erteilung eines Bauvorbescheids für die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses; Genehmigungsfähigkeit eines Bauvorhabens im Außenbereich; Wirksames Zustandekommen eines qualifizierten Bebauungsplans; Herbeiführung der Beschlussfähigkeit des Gemeinderats zum Beschluss ...

  • Judicialis

    BauGB § 10; ; BauGB § 34; ; GemO § 37 (F.1955)

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    BauGB § 10; BauGB § 34; GemO § 37 (F.1955)
    Bauplanungsrecht, Baurecht Innenbereich (nicht beplant), Sonstiges Kommunalrecht (einschließlich GemO und LandKrO): Bebauungsplan, Ausfertigung, Authentizitätsfunktion, Bebauungszusammenhang

  • ibr-online

    Ausfertigung eines Bebauungsplans

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 2007, 303
  • DÖV 2007, 805
  • DÖV 2007, 805 UPR 2007, 457 (Leitsatz) BRS 70 Nr. 55 (2006) (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (30)

  • VGH Baden-Württemberg, 20.01.1995 - 8 S 1806/94

    Ordnungsgemäße Ausfertigung eines Bebauungsplans; Unbeachtlichkeit von

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.09.2006 - 8 S 1989/05
    Aufgabe der rechtsstaatlich gebotenen Ausfertigung ist es zu gewährleisten, dass die Übereinstimmung des Inhalts des als Satzung beschlossenen Bebauungsplans mit dem Willen des gemeindlichen Beschlussorgans durch das hierfür zuständige Organ geprüft und bestätigt wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16.05.1991 - 4 NB 26.90 -, BVerwGE 88, 204, 207; Urteil vom 16.12.1993 - 4 C 22.92 -, NVwZ 1994, 1010; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 24.09.1996 - 3 S 213/94 - Beschluss vom 16.05.1997 - 5 S 905/97 - Beschluss vom 20.01.1995 - 8 S 1806/94 -, BWGZ 1995, 217; Schenk, Die Rechtsprechung zur Ausfertigung von Bebauungsplänen, VBlBW 1999, 161, 162 - m.w.N.).

    Ausreichend ist vielmehr, dass der Satzungsbeschluss durch Unterzeichnung des ihn enthaltenden Gemeinderatsprotokolls ordnungsgemäß ausgefertigt ist und in dem Beschluss in einer Weise auf sonstige Bestandteile der Satzung Bezug genommen wird, die Zweifel an der Identität des Norminhalts mit dem vom Normgeber Beschlossenen ausschließen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 20.01.1995, a.a.O. und vom 26.06.1995 - 8 S 853/95 - sowie VGH Bad.-Württ., Urteil vom 24.09.1996 - 3 S 213/94 - und Beschluss vom 16.05.1997 - 5 S 905/97 -).

    Der erkennende Senat hat aber bereits in seinem Urteil vom 20.01.1995 a.a.O. darauf hingewiesen, dass sich aus dem bundesverfassungsrechtlichen Rechtsstaatprinzip lediglich die Funktion der Ausfertigung ergibt, zu gewährleisten, dass der Inhalt des Bebauungsplans mit dem vom Gemeinderat Beschlossenen übereinstimmt (sog. Authentizitätsfunktion) und dass das baden-württembergische Landesrecht (insbesondere das Landesverfassungsrecht) keine weiteren Anforderungen an die Ausfertigung stellt.

    Dies kann - wie hier - auch das Deckblatt des Gemeinderatsprotokolls sein (so bereits Senatsbeschluss vom 20.01.1995 a.a.O.; Schenk a.a.O., 162 m.w.N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 10.10.2003 - 5 S 747/02

    Bebauungszusammenhang

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.09.2006 - 8 S 1989/05
    Auf seine Erteilung besteht trotz des Wortlauts in § 57 Abs. 1 LBO ("kann erteilt werden") ein Rechtsanspruch, wenn öffentlich-rechtliche Vorschriften den zur Klärung gestellten Fragen nicht entgegenstehen; dies folgt aus dem Verweis in § 57 Abs. 2 LBO auf § 58 Abs. 1 LBO (VGH Bad.-Württ., Urteile vom 10.07.2006 - 3 S 2309/05 - und vom 10.10.2003 - 5 S 747/02 -, BWGZ 2004, 88; Sauter, LBO, 3. Aufl., § 57 Rn 7).

    Es soll damit zum Ausdruck gebracht werden, dass das unbebaute Grundstück - gedanklich - übersprungen werden kann, weil es ein verbindendes Element gibt, nämlich die Verkehrsanschauung, die das unbebaute Grundstück als eine sich zur Bebauung anbietende Lücke erscheinen lässt (vgl. u.a. BVerwG, Urt. vom 19.09.1986 - 4 C 15.84 - BVerwGE 75, 34, 36 ff.; VGH Bad.-Württ., Urteile vom 10.10.2003 - 5 S 747/02 -, BWGZ 2004, 88; vom 29.07.1999 - 5 S 1916/97 -, NVwZ-RR 2000, 481 und vom 08.02.1996 - 3 S 379/95 -, NuR 1998, 142).

    Allgemein gilt, dass das Vorliegen einer "Baulücke" umso unwahrscheinlicher wird, je größer die unbebaute Fläche ist (BVerwG, Urteil vom 12.06.1970 - IV C 77.68 -, BVerwGE 35, 256 f. und Urteil vom 01.12.1972 - IV 6.71 -, BVerwGE 41, 227, 234 ff.; VGH Bad.-Württ., Urteile vom 10.07.2006 - 3 S 2309/05 - und vom 10.10.2003, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 04.04.2003 - 1 N 01.2240

    Änderungsbebauungsplan; Schallschutzwand; Carport; Ausfertigungsmangel (offen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.09.2006 - 8 S 1989/05
    Die "Herstellung einer Originalurkunde" ist kein selbstständiger Ausfertigungszweck (a.A. BayVGH, Urteil vom 04.04.2003 1 N 01.2240 -, NVwZ-RR 2003, 669).

    Soweit sich der Kläger auf das Urteil des 1. Senats des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 04.04.2003 - 1 N 01.2240 (NVwZ-RR 2003, 669) beruft, vermag dies eine andere Beurteilung nicht zu rechtfertigen.

    Insbesondere enthält es keine Vorschriften, denen entnommen werden könnte, dass mit der Ausfertigung zugleich die "Herstellung einer Originalurkunde" in der vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (Urteil vom 04.04.2003 a.a.O.) für erforderlich gehaltenen Form verbunden sein müsse.

  • BVerwG, 02.03.2000 - 4 B 15.00

    Begriffe der "Bebauung" und des "Bebauungszusammenhangs" i.S. von § 34 Abs. 1

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.09.2006 - 8 S 1989/05
    Ob eine aufeinanderfolgende Bebauung trotz vorhandener Lücken noch den Eindruck der Geschlossenheit bzw. Zusammengehörigkeit vermittelt und die zur Bebauung vorgesehene Fläche selbst diesem Zusammenhang angehört, ist jedoch nicht nach geographisch-mathematischen Maßstäben zu entscheiden; vielmehr bedarf es einer umfassenden Wertung und Bewertung der konkreten Gegebenheiten (BVerwG, Urteil vom 01.04.1997 - 4 B 11.97 -, Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 328 und Beschluss vom 02.03.2000 - 4 B 15.00 -, Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 198).

    Gemeint sind vielmehr Bauwerke, die für die angemessene Fortentwicklung der vorhandenen Bebauung - hier: in Form einer Wohnnutzung - maßstabsbildend sind (BVerwG, Beschluss vom 02.03.2000 - 4 B 15/00 -, BauR 2000, 1310, 1311; Rieger in: Schrödter, BauGB, 7. Aufl., 2006, § 34 RdNr. 7 ff.).

  • VGH Baden-Württemberg, 08.05.1990 - 5 S 3064/88

    Anforderungen an die Ausfertigung eines Bebauungsplans bei Bezugnahme auf Pläne

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.09.2006 - 8 S 1989/05
    Die für die ordnungsgemäße Ausfertigung notwendige "gedankliche Schnur" (vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Urteil vom 02.11.2005 - 5 S 2662/04 - juris; Urteil vom 08.05.1990 - 5 S 3064/88 -, NVwZ-RR 1991, 20) zwischen dem Satzungsbeschluss und den weiteren Teilen des Bebauungsplans ist im vorliegenden Fall gegeben.

    Denn die Festlegung des Datums der Ausfertigung auf einen bestimmten Tag ist nicht notwendig; es reicht aus, wenn feststeht, dass die Ausfertigung spätestens vor der öffentlichen Bekanntmachung erfolgt ist (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 25.01.1995 - 3 S 3125/94 -, VBlBW 1995, 402 und Urteil vom 08.05.1990 - 5 S 3064/88 -, VBlBW 1991, 19, 20 unter Hinweis auf BVerwG, Beschluss vom 09.05.1996, NwWZ-RR 1996, 630).

  • VGH Baden-Württemberg, 02.11.2005 - 5 S 2662/04

    Verneinung eines potenzielles FFH-Gebiets

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.09.2006 - 8 S 1989/05
    Die für die ordnungsgemäße Ausfertigung notwendige "gedankliche Schnur" (vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Urteil vom 02.11.2005 - 5 S 2662/04 - juris; Urteil vom 08.05.1990 - 5 S 3064/88 -, NVwZ-RR 1991, 20) zwischen dem Satzungsbeschluss und den weiteren Teilen des Bebauungsplans ist im vorliegenden Fall gegeben.

    Dies lässt darauf schließen, dass die Ausfertigung noch am selben Tag nach der Beschlussfassung erfolgt ist und damit zum frühesten Zeitpunkt, zu dem die Ausfertigung erfolgen kann (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 02.11.2005 - 5 S 2662/04 -, juris; Schenk, a.a.O., S. 163 m.w.N.).

  • BVerwG, 16.12.1993 - 4 C 22.92

    Zeitpunkt der Ausfertigung eines Bebauungsplanes; Errichtung von Dachgauben

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.09.2006 - 8 S 1989/05
    Aufgabe der rechtsstaatlich gebotenen Ausfertigung ist es zu gewährleisten, dass die Übereinstimmung des Inhalts des als Satzung beschlossenen Bebauungsplans mit dem Willen des gemeindlichen Beschlussorgans durch das hierfür zuständige Organ geprüft und bestätigt wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16.05.1991 - 4 NB 26.90 -, BVerwGE 88, 204, 207; Urteil vom 16.12.1993 - 4 C 22.92 -, NVwZ 1994, 1010; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 24.09.1996 - 3 S 213/94 - Beschluss vom 16.05.1997 - 5 S 905/97 - Beschluss vom 20.01.1995 - 8 S 1806/94 -, BWGZ 1995, 217; Schenk, Die Rechtsprechung zur Ausfertigung von Bebauungsplänen, VBlBW 1999, 161, 162 - m.w.N.).

    Da die Vorgaben über Art, Inhalt und Umfang der Ausfertigung von Bebauungsplänen dem Landesrecht angehören (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 16.12.1993 - 4 C 22.92 -, NVwZ 1994, 1010; Beschluss vom 08.05.1995 - 4 NB 16.95 -, juris - m.w.N.), kommt etwaigen abweichenden Regelungen in anderen Bundesländern für die maßgebliche Rechtslage in Baden-Württemberg keine Bedeutung zu.

  • VGH Baden-Württemberg, 10.07.2006 - 3 S 2309/05

    Unzulässigkeit eines Lebensmittelmarktes auf einem ehemaligen Kasernengrundstück;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.09.2006 - 8 S 1989/05
    Auf seine Erteilung besteht trotz des Wortlauts in § 57 Abs. 1 LBO ("kann erteilt werden") ein Rechtsanspruch, wenn öffentlich-rechtliche Vorschriften den zur Klärung gestellten Fragen nicht entgegenstehen; dies folgt aus dem Verweis in § 57 Abs. 2 LBO auf § 58 Abs. 1 LBO (VGH Bad.-Württ., Urteile vom 10.07.2006 - 3 S 2309/05 - und vom 10.10.2003 - 5 S 747/02 -, BWGZ 2004, 88; Sauter, LBO, 3. Aufl., § 57 Rn 7).

    Allgemein gilt, dass das Vorliegen einer "Baulücke" umso unwahrscheinlicher wird, je größer die unbebaute Fläche ist (BVerwG, Urteil vom 12.06.1970 - IV C 77.68 -, BVerwGE 35, 256 f. und Urteil vom 01.12.1972 - IV 6.71 -, BVerwGE 41, 227, 234 ff.; VGH Bad.-Württ., Urteile vom 10.07.2006 - 3 S 2309/05 - und vom 10.10.2003, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 24.09.1996 - 3 S 213/94

    Ordnungsgemäße Ausfertigung eines Bebauungsplans; Änderungen des Bebauungsplans

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.09.2006 - 8 S 1989/05
    Aufgabe der rechtsstaatlich gebotenen Ausfertigung ist es zu gewährleisten, dass die Übereinstimmung des Inhalts des als Satzung beschlossenen Bebauungsplans mit dem Willen des gemeindlichen Beschlussorgans durch das hierfür zuständige Organ geprüft und bestätigt wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16.05.1991 - 4 NB 26.90 -, BVerwGE 88, 204, 207; Urteil vom 16.12.1993 - 4 C 22.92 -, NVwZ 1994, 1010; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 24.09.1996 - 3 S 213/94 - Beschluss vom 16.05.1997 - 5 S 905/97 - Beschluss vom 20.01.1995 - 8 S 1806/94 -, BWGZ 1995, 217; Schenk, Die Rechtsprechung zur Ausfertigung von Bebauungsplänen, VBlBW 1999, 161, 162 - m.w.N.).

    Ausreichend ist vielmehr, dass der Satzungsbeschluss durch Unterzeichnung des ihn enthaltenden Gemeinderatsprotokolls ordnungsgemäß ausgefertigt ist und in dem Beschluss in einer Weise auf sonstige Bestandteile der Satzung Bezug genommen wird, die Zweifel an der Identität des Norminhalts mit dem vom Normgeber Beschlossenen ausschließen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 20.01.1995, a.a.O. und vom 26.06.1995 - 8 S 853/95 - sowie VGH Bad.-Württ., Urteil vom 24.09.1996 - 3 S 213/94 - und Beschluss vom 16.05.1997 - 5 S 905/97 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 25.02.1993 - 8 S 287/92

    Überprüfung einer Stellplatzbeschränkungssatzung - Sachverhaltsaufklärung durch

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.09.2006 - 8 S 1989/05
    Ob darüber hinaus auch eine Ausfertigung nach Bekanntmachung (so Senatsurteil vom 25.02.1993 - 8 S 287/92 -, VBlBW 1993, 420, 423 und Schenk a.a.O. S. 163) in Betracht kommt, kann daher offen bleiben.
  • BVerwG, 19.09.1986 - 4 C 15.84

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Bebauungszusammenhangs i.S. von § 34 Abs.

  • BVerwG, 01.12.1972 - IV C 6.71

    Beachtlichkeit eines während des Revisionsverfahrens zustandekommenden

  • BVerwG, 01.04.1997 - 4 B 11.97

    Bauplanungsrecht - Abgrenzung zwischen unbeplantem Innen- und Außenbereich,

  • BVerwG, 14.11.1991 - 4 C 1.91

    Verwaltungsprozessrecht: Umfang der gerichtlichen Aufklärungspflicht,

  • BVerwG, 03.12.1998 - 4 CN 3.97

    Verwaltungsgerichtliche Normenkontrolle; Bebauungsplan; Nichtigkeit; Wirksamkeit,

  • BVerwG, 23.11.1998 - 4 B 29.98

    Im Zusammenhang bebauter Ortsteil; Eigenart der näheren Umgebung; vorhandene

  • BVerwG, 12.06.1970 - IV C 77.68

    Bauvorhaben im unbeplanten Innenbereich; Nichtberücksichtung des

  • VGH Baden-Württemberg, 04.12.2003 - 5 S 1746/02

    Folgen des Verlusts eines Bebauungsplandokuments für die Gültigkeit des Plans;

  • BVerwG, 23.01.2003 - 4 B 79.02

    Bebauungsplan; Erforderlichkeit; Funktionslosigkeit.

  • BVerwG, 29.05.1981 - 4 C 34.78

    Siedlungsstruktur - Einfügen - Rahmen - Entsprechung - Zulässigkeit -

  • VGH Baden-Württemberg, 15.12.1994 - 8 S 1948/94

    Zuständigkeit des Bürgermeisters zur Ausfertigung von Bebauungsplänen;

  • VGH Baden-Württemberg, 11.10.1994 - 5 S 3142/93

    Zuordnung von Lageplan zu Satzungsbeschluss bei Ausfertigung eines Bebauungsplans

  • BVerwG, 08.05.1995 - 4 NB 16.95

    Bebauungsplan - Enteignungsverfahren - Normenkontrolle - Nichtvorlagebeschwerde -

  • VGH Baden-Württemberg, 29.07.1999 - 5 S 1916/97

    Abgrenzung von Innenbereich und Außenbereich

  • VGH Baden-Württemberg, 25.01.1995 - 3 S 3125/94

    Bebauungsplan - Ausfertigungsdatum - Verkündungsmangel; Zulassung von Garagen

  • VGH Baden-Württemberg, 08.02.1996 - 3 S 379/95

    Zuordnung eines Baugrundstücks zum Innenbereich oder Außenbereich - Kriterien für

  • VGH Baden-Württemberg, 30.05.1994 - 5 S 1190/93

    Satzungsrechtliches Verbrennungsverbot für "feste und flüssige Brennstoffe" -

  • VGH Baden-Württemberg, 30.03.1993 - 5 S 3056/92

    Zu den Anforderungen an die Ausfertigung gemeindlicher Gestaltungssatzung

  • BVerwG, 16.05.1991 - 4 NB 26.90

    Flächennutzungspläne

  • VGH Baden-Württemberg, 12.01.1971 - II 141/68
  • VGH Baden-Württemberg, 09.11.2009 - 3 S 2679/08

    Begräbnisstätte für Gemeindepriester innerhalb einer bestehenden

    Der Bürgermeister hat damit von seiner Entscheidungskompetenz nach § 37 Abs. 4 GemO Gebrauch gemacht (vgl. dazu zuletzt VGH Bad.-Württ., Urteil vom 15.09.2006 - 8 S 1989/05 -, VBlBW 2007, 303).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.02.2009 - 3 S 2290/07

    Ausfertigung eines Bebauungsplans durch Unterzeichnung eines Ratsprotokolls

    Vielmehr reicht es nach inzwischen übereinstimmender Rechtsprechung aller Bausenate des Verwaltungsgerichthofs Baden-Württemberg aus, dass der Satzungsbeschluss in der Weise ausgefertigt wird, dass das ihn enthaltende Gemeinderatsprotokoll ordnungsgemäß ausgefertigt ist und dass in dem in Bezug genommenen Satzungsbeschluss, gewissermaßen als "gedankliche Schnur", auf die sonstigen Bestandteile in einer Weise Bezug genommen wird, die Zweifel an der Identität des Norminhalts mit dem vom Normgeber Beschlossenen ausschließt (vgl. etwa Beschluss vom 20.01.1995 - 8 S 1806/94 -, ESVGH 45, 316; NK-Urteil vom 24.09.1996 - 3 S 213/94 - sowie zuletzt Urteil vom 19.09.2006 - 8 S 1989/05 -, VBlBW 2007, 303).

    Dies kann auch das Deckblatt eines mehrere Tagesordnungspunkte enthaltenden Gemeinderatsprotokolls sein, sofern darin ein eindeutiger und hinreichend bestimmter Bezug zum Tagesordnungspunkt "Satzungsbeschluss" hergestellt ist (Urteil vom 19.09.2006, a.a.O.).

    Es reicht aus, wenn die Unterschrift während des "ausfertigungsgeeigneten" Zeitraums - d.h. frühestens ab dem Tag der (bereits erfolgten) Beschlussfassung bis spätestens zum Tag der (noch nachfolgenden) Bekanntmachung - geleistet wird (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 20.01.1995 und Urteil vom 19.09.2006, a.a.O. sowie BVerwG, Beschluss vom 27.01.1999 - 4 B 129.98 -, NVwZ 1999, 878).

  • VGH Baden-Württemberg, 02.06.2022 - 1 S 926/20

    Betriebsuntersagung für Fitnessstudios während der Corona-Pandemie; Anhörung der

    Nicht weiter führt insbesondere sein Hinweis darauf, dass diese Senate die Auffassung vertreten, dass die "Herstellung einer Originalurkunde kein selbständiger Ausfertigungszweck" sei (so VGH Bad.-Württ., Urt. v. 19.09.2006 - 8 S 1989/05 - VBlBW 2007, 303), weshalb es für eine Ausfertigung grundsätzlich ausreiche, dass das den Satzungsbeschluss enthaltene Gemeinderatsprotokoll (vom Bürgermeister) unterzeichnet werde (vgl. in diesem Sinne z.B. zsfd. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 25.03.2014 - 3 S 183/14 - VBlBW 2015, 23, m.w.N.).
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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 19.09.2006 - 8 S 1143/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,9119
VGH Baden-Württemberg, 19.09.2006 - 8 S 1143/06 (https://dejure.org/2006,9119)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19.09.2006 - 8 S 1143/06 (https://dejure.org/2006,9119)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19. September 2006 - 8 S 1143/06 (https://dejure.org/2006,9119)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Widerruf der Beleihung zur Fluggastkontrolle an Flughäfen; Überprüfung der Kontrolltätigkeit

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an eine hinreichende Ausübung der Fluggastkontrolle; Rechtmäßigkeit des sofortigen Widerrufs einer Beleihung aus Flugsicherheitsgründen; Voraussetzungen für den Widerruf eines unanfechtbaren rechtmäßig begünstigenden Verwaltungsakts; Notwendigkeit einer ...

  • Judicialis

    LuftVG § 29c (a.F.); ; VwVfG § 49 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1; ; VwVfG § 49 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Schifffahrt, Luftverkehr: Fluggastkontrolle, Luftsicherheitsassistent, Beleihung, Widerruf, Realtest

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2007, 892
  • DÖV 2007, 892 UPR 2007, 457 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • VG Stuttgart, 03.08.2005 - 3 K 342/05

    Widerruf einer Beleihung mit der Aufgabe der Fluggastkontrolle nach Fehlverhalten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.09.2006 - 8 S 1143/06
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 03. August 2005 - 3 K 342/05 - wird zurückgewiesen.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 03. August 2005 - 3 K 342/05 - zu ändern und festzustellen, dass der Bescheid des Bundesgrenzschutzamts Stuttgart vom 30.09.2004 und der Widerspruchsbescheid des Grenzschutzpräsidiums Süd vom 29.12.2004 rechtswidrig waren.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten wird auf die gewechselten Schriftsätze, die Akten des Senats, des Verwaltungsgerichts Stuttgart (Az: - 3 K 342/05 -), die bei der F.- GmbH geführten Personalakten des Klägers und die einschlägigen Akten der Beklagten verwiesen; diese waren Gegenstand der Berufungsverhandlung.

  • VGH Baden-Württemberg, 06.11.1989 - 10 S 2516/89

    Unzulässigkeit des Widerrufs einer Abfalltransportgenehmigung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.09.2006 - 8 S 1143/06
    Auch der Widerruf aufgrund eines Vorbehalts darf nur aus den Gründen erfolgen, die im Rahmen der Zwecke liegen, die in der Rechtsvorschrift vorgezeichnet sind, auf Grund derer der Verwaltungsakt erlassen wurde bzw. die im Zeitpunkt des Widerrufs für den Erlass maßgeblich wären (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 06.11.1989 - 10 S 2516/89 - NVwZ 1990, 482; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 9. Aufl., 2005, § 49 Rn 34 f. mwN).
  • VG Frankfurt/Main, 29.01.2003 - 12 E 3163/02

    Widerruf der Bestellung zum Luftfahrtsicherheitsassistenten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.09.2006 - 8 S 1143/06
    Liegen Tatsachen vor, die Zweifel an der Zuverlässigkeit der Person bei der Erfüllung der Aufgaben - und damit an ihrer Eignung - aufkommen lassen, sind die Voraussetzungen für eine Beleihung nicht (mehr) gegeben (vgl. auch BayVGH, Beschluss vom 06.03.1997 - 20 B 96.3447 - VG Frankfurt, Urteil vom 29.01.2003 - 12 E 3163/02 -, juris und Beschluss vom 26.06.2002 - 12 G 1270/02 -, juris; HessVGH Beschluss vom 06.09.2002 - 2 TG 2023/02 - VG Hannover, Beschluss vom 30.09.2003 - 5 B 2943/03 - Hofmann/Grabherr, LuftVG, § 29c Rn 25 f).
  • VG Frankfurt/Main, 26.06.2002 - 12 G 1270/02
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.09.2006 - 8 S 1143/06
    Liegen Tatsachen vor, die Zweifel an der Zuverlässigkeit der Person bei der Erfüllung der Aufgaben - und damit an ihrer Eignung - aufkommen lassen, sind die Voraussetzungen für eine Beleihung nicht (mehr) gegeben (vgl. auch BayVGH, Beschluss vom 06.03.1997 - 20 B 96.3447 - VG Frankfurt, Urteil vom 29.01.2003 - 12 E 3163/02 -, juris und Beschluss vom 26.06.2002 - 12 G 1270/02 -, juris; HessVGH Beschluss vom 06.09.2002 - 2 TG 2023/02 - VG Hannover, Beschluss vom 30.09.2003 - 5 B 2943/03 - Hofmann/Grabherr, LuftVG, § 29c Rn 25 f).
  • BAG, 18.01.2012 - 7 AZR 723/10

    Arbeitnehmerüberlassung und Dienstvertrag - Einsatz von Beliehenen

    Die Verantwortung der Luftsicherheitsbehörde für die Zuverlässigkeit der von ihr Beliehenen bleibt durch die Regelungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes unberührt (vgl. zum Widerruf der Beleihung eines Luftverkehrssicherheitsassistenten VGH Baden-Württemberg 19. September 2006 - 8 S 1143/06 - GewArch 2007, 258; VG Hamburg 15. Januar 2008 - 2 E 3932/07 -) .
  • VGH Bayern, 28.07.2010 - 8 ZB 09.1080

    Luftsicherheitsassistent; Eignung zur Durchführung von Sicherheitsmaßnahmen an

    Liegen Tatsachen vor, die Zweifel an der Eignung aufkommen lassen, sind die Voraussetzungen für eine Beleihung nicht (mehr) gegeben (vgl. BayVGH vom 14.9.1993 NVwZ 1995, 182; vom 6.3.1997 Az. 20 B 96.3447; VGH Bad.-Württ. vom 19.9.2006 GewArch 2007, 258 jeweils zur Vorgängerregelung des § 29c Absatz 1 Satz 3 LuftVG a.F.).

    7 Der unbestimmte Rechtsbegriff der Geeignetheit in § 5 Abs. 5 Satz 1 LuftSiG wird durch die - norminterpretierenden (vgl. BVerwG vom 01.12.2009 ZfBR 2010, 160) - Richtlinien des Bundesministeriums des Innern über die Anforderungen an Luftsicherheitsassistenten zum Vollzug des § 5 LuftSiG an deutschen Flughäfen vom 10. Juli 2006, denen über den Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 GG Außenwirkung zukommt (vgl. VGH BW vom 19.9.2006 a.a.O.), konkretisiert.

  • VGH Bayern, 30.11.2020 - 8 ZB 19.1757

    Widerruf der Bestellung als Luftsicherheitsassistentin - Zulassung der Berufung

    Der Widerruf aufgrund eines Vorbehalts darf nur aus den Gründen erfolgen, die im Rahmen des Zwecks der dem Verwaltungsakt zugrundeliegenden Rechtsvorschriften liegen und muss durch zulässige gesetzgeberische Ziele gerechtfertigt sein (VGH BW, U.v. 19.9.2006 - 8 S 1143/06 - GewArch 2007, 258 = juris Rn. 23; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 21 Aufl. 2020, § 49 Rn. 34; Abel in BeckOK, VwVfG, Stand 1.7.2020, § 49 Rn. 34).

    Dieses Fazit ist vor allem vor dem Hintergrund nicht zu beanstanden, dass die Art und Weise der Ausübung der Fluggastkontrolle dem hohen Sicherheitsbedarf des Luftverkehrs und der letztlich nicht möglichen Vorhersehbarkeit, wann und unter welchen Voraussetzungen und an welcher Stelle störungs- oder schadensverursachende Ereignisse versucht werden, Rechnung tragen muss (VGH BW, U.v. 19.9.2006 - 8 S 1143/06 - GewArch 2007, 258 = juris Rn. 23).

  • VGH Hessen, 17.11.2022 - 9 A 1253/21

    Widerruf der Beleihung als Luftsicherheitsassistent

    Vielmehr hat sie bei ihrer Entscheidung auf die Zwecke abzustellen, die in der Rechtsvorschrift vorgezeichnet sind, aufgrund derer der Verwaltungsakt erlassen wurde bzw. die im Zeitpunkt des Widerrufs für den Erlass maßgeblich wären (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19.9.2006, Az. 8 S 1143/06, Rn. 23, juris; Bayerischer VGH, Beschluss vom 30.11.2020, a.a.O., Rn. 13).

    Schließlich entspricht dieses Verständnis des § 16a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 LuftSiG der Rechtsprechung zu dem Kriterium der Eignung in den Vorgängerregelungen über die Betrauung Privater mit der Durchführung von Sicherheitsmaßnahmen im Luftverkehr (vgl. zu Letzterem: Bayerischer VGH, Beschluss vom 28.7.2010, Az. 8 ZB 09.1080, Rn. 6, juris; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19.9.2006, a.a.O., Rn. 24).

  • VG Hamburg, 15.01.2008 - 2 E 3932/07

    Widerruf der Beleihung zum Luftverkehrssicherheitsassistenten

    Die mit Luftsicherheitsaufgaben betrauten Personen müssen jederzeit die Gewähr dafür bieten, dass sie die sicherheitsrelevanten Bestimmungen für die Personen- und Gepäckkontrolle einhalten (VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 19. September 2006, 8 S 1143/06, GewArch 2007, S. 258; vgl. auch VG Stuttgart, Beschl. v. 24. November 2004, 3 K 4177/04, juris; VG Frankfurt, Urt. v. 29. Januar 2003, 12 E 3163/02, juris).

    Wenn auch in einer solchen Konstellation ein vorschriftsmäßiges Verhalten des Luftsicherheitsassistenten erwartet werden kann und muss, so kann die Sanktionierung bei einem Kontrollfehler nicht ohne Rücksicht auf diese Besonderheit erfolgen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 19. September 2006, 8 S 1143/06, GewArch 2007, S. 259, wonach das vorzeitige Erkennten der Testperson durch die Luftsicherheitsassistenten dem Ziel des Tests entgegensteht).

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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 05.10.2006 - 8 S 967/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,6807
VGH Baden-Württemberg, 05.10.2006 - 8 S 967/05 (https://dejure.org/2006,6807)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 05.10.2006 - 8 S 967/05 (https://dejure.org/2006,6807)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 05. Oktober 2006 - 8 S 967/05 (https://dejure.org/2006,6807)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Umfang der Überprüfung der Trassenplanung im Planfeststellungsbeschluss, keine Präklusion von Einwendungen ohne Benennung einer Alternativtrasse.

  • Wolters Kluwer

    Einlegung einer Berufung mit dem Ziel der Aufhebung eines Planfeststellungsbeschlusses aufgrund einer Existenzgefährdung zweier landwirtschaftlicher Betriebe; Notwendigkeit einer "Grobanalyse", das heißt einer flächenhaften und generalisierten Ermittlung und Bewertung ...

  • Judicialis

    StrG § 37 Abs. 5 Satz 1; ; StrG § 37 Abs. 9 Satz 1; ; LVwVfG § 73 Abs. 4 Satz 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Bundesverfassungsrecht, Straße Planung: Planfeststellung, Trasse, Variante, Alternative, Auswahl, Präklusion, Grobanalyse, Abwägungsmaterial, Ermittlung, Individualisiert, Generalisiert

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • UPR 2007, 457 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (15)

  • VG Karlsruhe, 30.09.2004 - 6 K 3342/03

    Loßburg: L 408 im Ortsteil 24-Höfe darf gebaut werden

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.10.2006 - 8 S 967/05
    Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 30. September 2004 - 6 K 3342/03 - wird zurückgewiesen.

    Mit Urteil vom 30.09.2004 hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe die Klagen abgewiesen (6 K 3342/03).

    Mit am 17.11.2005 eingegangenem Schriftsatz vom 16.111.2005 beantragen die Kläger, das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 30. September 2004 - 6 K 3342/03 - zu ändern und den Planfeststellungsbeschluss des Regierungspräsidiums Karlsruhe vom 22. August 2003 insoweit aufzuheben, als er die Baukilometer 0 + 200 bis 4 + 250 betrifft, hinsichtlich der Kläger 1 und 2 hilfsweise, das beklagte Land zu verpflichten, den genannten Planfeststellungsbeschluss durch die Anordnung von Maßnahmen des aktiven bzw. passiven Lärmschutzes so zu ergänzen, dass ein Nachtwert von 45 dB(A) erreicht wird.

  • BVerwG, 27.10.2000 - 4 A 18.99

    FFH-Richtlinie; potentielles Schutzgebiet; Schutzregime; gemeinschaftsrechtliche

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.10.2006 - 8 S 967/05
    Verfährt die Planungsbehörde in dieser Weise, so handelt sie nur dann abwägungsfehlerhaft, wenn sich herausstellt, dass die von ihr verworfene Lösung sich ihr hätte aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, Urt. vom 25.1.1996 - 4 C 5.95 - , BVerwGE 100, 238; Urt. vom 27.10.2000 - 4 A 18/99 -, BVerwGE 112, 140; Beschl. vom 26.6.1992 - 4 B 1-11/92 u.a., DVBl. 1992, 1435).

    Hierbei kommt es entgegen der Annahme des Verwaltungsgerichts nicht darauf an, ob gegen eine solche Trassenführung auch ein höherer Kostenaufwand spräche; denn die Planfeststellungsbehörde, welche nach außen hin für die abschließende Planungsentscheidung verantwortlich ist (vgl. BVerwG, Urt. vom 27.10.2000 - 4 A 18/99 -, a.a.O.), hat die Variantenabwägung nicht maßgeblich auf diesen Gesichtspunkt gestützt.

  • BVerwG, 25.01.1996 - 4 C 5.95

    Klagen gegen Eifelautobahn A 60 im Raum Wittlich abgewiesen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.10.2006 - 8 S 967/05
    Das Abwägungsgebot verlangt für die Vorauswahl verschiedener großräumig in Betracht kommender Trassenalternativen grundsätzlich keine Detailprüfung individueller Betroffenheiten und kleinräumiger Verhältnisse, sondern nur eine flächenhafte und generalisierte Ermittlung und Bewertung der betroffenen privaten und öffentlichen Belange ("Grobanalyse"; im Anschluss an BVerwGE 100, 238, 249 f.).

    Verfährt die Planungsbehörde in dieser Weise, so handelt sie nur dann abwägungsfehlerhaft, wenn sich herausstellt, dass die von ihr verworfene Lösung sich ihr hätte aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, Urt. vom 25.1.1996 - 4 C 5.95 - , BVerwGE 100, 238; Urt. vom 27.10.2000 - 4 A 18/99 -, BVerwGE 112, 140; Beschl. vom 26.6.1992 - 4 B 1-11/92 u.a., DVBl. 1992, 1435).

  • BVerwG, 10.07.1995 - 4 B 94.95

    Anforderungen an den Antrag auf Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.10.2006 - 8 S 967/05
    Dabei kann offen bleiben, ob diese Verpflichtungsanträge als "minus" bereits in den Anträgen auf Aufhebung des PFB enthalten waren oder eine Klageerweiterung darstellen (vgl. dazu BVerwG, Beschl. vom 10.7.1995 - 4 B 94/95 -, NuR 1996, 287).

    Als mit enteignungsrechtlicher Vorwirkung Betroffene (vgl. §§ 40 StrG, 75 Abs. 2 LVwVfG) haben die Kläger Anspruch auf umfassende objektiv-rechtliche Überprüfung der Planung; ausgenommen hiervon sind nur Rechtsmängel, die für die enteignende Inanspruchnahme ihrer Grundstücke nicht kausal sind (vgl. BVerwG, Beschl. vom 10.7.1995 - 4 B 94.95 -, a.a.O.; Urteil vom 28.2.1996 - 4 A 27.95 -, NVwZ 1996, 1011; st. Rspr.).

  • BVerwG, 06.06.2002 - 4 CN 6.01

    Bauleitplanung; Festsetzung von Flächen für den Gemeinbedarf; Abwägungsgebot;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.10.2006 - 8 S 967/05
    Das Grundeigentum der öffentlichen Hand ist vielmehr nur nach Maßgabe der planerischen Konzeption und unter Berücksichtigung der sonstigen öffentlichen und privaten Belange vorrangig vor Privatflächen in Anspruch zu nehmen (vgl. BVerfG, Kammerbeschl. vom 9.6.1987 - 1 BvR 418/87 -, DVBl. 1987, 895; BVerwG, Urt. vom 6.6.2002 - 4 CN 6/01 -, NVwZ 2002, 1506).
  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 19.94

    Der Autobahnring München (West) kann weitergebaut werden

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.10.2006 - 8 S 967/05
    Ferner sind keine Mängel ersichtlich, die in einem ergänzenden Planfeststellungsverfahren behoben werden müssten (vgl. dazu BVerwG, Urt. 21.3.1996 - 4 C 19/94 -, BVerwGE 100, 370; Urt. vom 9.6.2004 - 9 A 11/03 -, DVBl. 2004, 1546).
  • BVerwG, 09.06.2004 - 9 A 11.03

    Straßenplanung; Planfeststellung; anerkannter Naturschutzverein; Klagebefugnis;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.10.2006 - 8 S 967/05
    Ferner sind keine Mängel ersichtlich, die in einem ergänzenden Planfeststellungsverfahren behoben werden müssten (vgl. dazu BVerwG, Urt. 21.3.1996 - 4 C 19/94 -, BVerwGE 100, 370; Urt. vom 9.6.2004 - 9 A 11/03 -, DVBl. 2004, 1546).
  • BVerwG, 26.06.1992 - 4 B 1.92

    Bundesfernstraße - Teilabschnitte - SachverständigengutachtenPlanfeststellung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.10.2006 - 8 S 967/05
    Verfährt die Planungsbehörde in dieser Weise, so handelt sie nur dann abwägungsfehlerhaft, wenn sich herausstellt, dass die von ihr verworfene Lösung sich ihr hätte aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, Urt. vom 25.1.1996 - 4 C 5.95 - , BVerwGE 100, 238; Urt. vom 27.10.2000 - 4 A 18/99 -, BVerwGE 112, 140; Beschl. vom 26.6.1992 - 4 B 1-11/92 u.a., DVBl. 1992, 1435).
  • BVerwG, 03.03.2004 - 9 A 15.03

    Abwägungsspielraum; Alternativenvergleich; Auswahlentscheidung; besonders

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.10.2006 - 8 S 967/05
    Weitergehende Ausführungen, die wissenschaftlich-technischen Sachverstand erfordern, können hingegen grundsätzlich nicht verlangt werden (vgl. BVerwG, Urt. vom 3.3.2004 - 9 A 15/03 -, DVBl. 2004, 953).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.11.1995 - 5 S 334/95

    Fernstraßenrechtliche Planfeststellung: Einwendungsausschluß nach Ablauf der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.10.2006 - 8 S 967/05
    Da erstens der Flächenverlust deutlich unterhalb der von der Rechtsprechung bei etwa 5% der Betriebsfläche angenommenen Bagatellgrenze liegt, den ein gesunder Betrieb normalerweise verkraften kann, ohne in Existenznöte zu geraten (vgl. Urteil des Senats vom 26.5.2000 - 8 S 1525/99 - m.w.N.; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 17.11.1995 - 5 S 334/95 -, VBlBW 1996, 265), zweitens sämtliche Grundstücke nach wie vor ausreichend erschlossen sein werden - nach dem Ergebnis der mündlichen Verhandlung einschließlich der vom Kläger 3 forstwirtschaftlich genutzten Grundstücke - , drittens den Klägern 1 und 2 für den Weidebetrieb eigens eine Unterführung zur Verfügung gestellt wird und schließlich viertens das Landwirtschaftsamt in seinen Stellungnahmen die Gefahr einer existentiellen Gefährdung landwirtschaftlicher Betriebe nicht einmal angedeutet hat, kann trotz der mit der Zerschneidung hofnaher Flächen einher gehenden Erschwernisse keine Rede davon sein, dass sich der Planfeststellungsbehörde eine existentielle Betriebsgefährdung hätte aufdrängen müssen.
  • BVerfG, 09.06.1987 - 1 BvR 418/87

    Enteignungsrechtliche Vorwirkungen des Planfeststellungsbeschlusses - Flughafen

  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72

    Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall,

  • BVerwG, 14.02.1975 - IV C 21.74

    Schutzauflagen zugunsten betroffener Grundstücke - Planfeststellungsbeschluss zum

  • BVerwG, 20.05.1998 - 11 C 3.97

    erheblicher baulicher Eingriff; Bahnsteig; Schienenweg; wesentliche Änderung;

  • BVerwG, 28.02.1996 - 4 A 27.95

    Fernstraßenrecht: Abwägung zwischen Eigentumsinteressen und Totenruhe bei

  • VGH Baden-Württemberg, 08.10.2012 - 5 S 203/11

    Präklusionswirkung von nicht fristgerecht erhobenen Einwendungen und

    Hierbei handelt es sich, wovon auch das Verwaltungsgericht ausgegangen ist, nicht nur um eine formelle, sondern um eine materielle Präklusion, die auch im gerichtlichen Verfahren zu beachten ist (vgl. Lorenz/Will, StrGBW, Handkomm., 2. A. 2005, § 37 Rn. 68; noch offen gelassen von VGH Bad.-Württ., Urt. v. 05.10.2006 - 8 S 967/05 -, ESVGH 124).

    Der Umstand, dass die Vorschrift mit den Worten "Im Planfeststellungsverfahren" beginnt, ändert daran nichts, mag dies für sich genommen auch einen gegenteiligen Schluss nicht von vornherein ausgeschlossen erscheinen lassen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 05.10.2006, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 08.02.2007 - 5 S 2257/05

    Planfeststellungsbeschluss für den Umbau des Bahnknotens Stuttgart

    Es trifft zwar zu, dass sie in ihren Einwendungsschreiben nur die Alternativen "Hoffeld" und "Wernhaldenklinge" erwähnen, Dieses Vorbringen, verbunden mit der Geltendmachung bestimmter Betroffenheiten (Baulärm, baubedingte Erschütterungen) dürfte aber hinreichend gewesen sein, um die Alternativenprüfung durch das Gericht in vollem Umfang - auch für weitere Alternativen - zu eröffnen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 27.09.2006 - 8 S 967/05 - UA S. 15).
  • BVerwG, 30.09.2008 - 7 VR 1.08

    Dortmund-Ems-Kanal (Stadtstrecke Münster) darf ausgebaut werden

    Zu Recht verweist der Planfeststellungsbeschluss darauf, dass bei im Eigentum der Antragsteller stehenden Grundstücksflächen von 32, 75 ha und bei einer (vom landwirtschaftlichen Anwesen aus) bewirtschafteten Gesamtpachtfläche von ca. 53 ha der Anteil planbetroffener Flächen von weit unter 5% in einem Bereich liegt, der einem gesunden Betrieb zugemutet und durch betriebliche Umstellungen auch ausgeglichen werden kann (stRspr, vgl. etwa BayVGH, Urteil vom 19. Juni 2002 - 8 A 01.40008 - NuR 2003, 425; VGH Mannheim, Urteil vom 5. Oktober 2006 - 8 S 967/05 - UPR 2007, 457 m.w.N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 30.01.2012 - 1 KS 4/11

    Oberverwaltungsgericht weist Klage gegen Ausbau der B 404 zur A 21 im Abschnitt

    Es begegnet keinen Bedenken, wenn die Planungsbehörde im Laufe des Planungsprozesses früher verfolgte Alternativen ausscheidet und ihre Untersuchung - wie geschehen - auf eine vorläufige Auswahl "übrig" bleibender Varianten beschränkt (vgl. VGH Mannheim, Urt. v. 05.10.2006, 8 S 967/05, Juris Tn. 32).
  • BVerwG, 29.01.2009 - 7 A 1.08

    Einwendungen der Eigentümer gegen Planungen zum Ausbau des Dortmund-Ems-Kanals im

    Zu Recht verweist der Planfeststellungsbeschluss darauf, dass bei im Eigentum der Kläger stehenden Grundstücksflächen von 32, 75 ha und bei einer (vom landwirtschaftlichen Anwesen aus) bewirtschafteten Gesamtpachtfläche von ca. 53 ha der Anteil planbetroffener Flächen von weit unter 5% in einem Bereich liegt, der einem gesunden Betrieb zugemutet und durch betriebliche Umstellungen auch ausgeglichen werden kann (stRspr, vgl. etwa BayVGH, Urteil vom 19. Juni 2002 8 A 01.40008 NuR 2003, 425; VGH Mannheim, Urteil vom 5. Oktober 2006 8 S 967/05 UPR 2007, 457 m.w.N.).
  • VG Saarlouis, 28.06.2010 - 5 L 2143/09

    Erfolgloses Eilrechtsschutzverfahren von Oberflächeneigentümern gegen

    BVerwG, Urteil vom 03.03.2004 - 9 A 15/03 -, UPR 2004, 275 = NVwZ 2004, 986 = DVBl 2004, 953 = Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 40 = NuR 2005, 246; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 05.10.2006 - 8 S 967/05 -, ESVGH 57, 124.
  • VG Stuttgart, 27.04.2007 - 12 K 3334/06

    Einwendungsausschluss im straßenrechtlichen Planfeststellungsverfahren

    Dieser Umstand erlaubt jedoch für sich allein nicht den Schluss, dass der angeordnete Ausschluss nur für das Verwaltungsverfahren und nicht auch für das gerichtliche Verfahren gelten soll (offen gelassen vom VGH Bad.-Württ., Urt. v. 5.10.2006 - 8 S 967/05 - Juris).
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